Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Auszug aus den Statuten
4 Mitglieder
4.1 Mitgliedschaft
Folgende Personen können dem FWVZ beitreten:
Aktive und ehemalige Feuerwehrleute der stützpunktfeuerwehr Zofingen
Aktive und ehemalige Feuerwehrleute von örtlichen Betriebsfeuerwehren und Werkfeuerwehr Siegfried/Ringier
Aktive und ehemalige Feuerwehrleute mit Wohnort in Zofingen und den politisch angeschlossenen Genmeinden
4.2 Mitgliederkategorien
Der FWVZ kennt folgende Mitgliederkategorien:
4.2.1 Aktivmitglied
Alle aktiven und ehemaligen Angehörigen einer Feuerwehr gemäss Art. 4.1 können Aktivmitglied werden.
4.2.2 Passivmitglied/ Freunde und Gönner
Personen (natürliche und juristische), welche sich nicht aktiv an der Arbeit des FWVZ beteiligen, seine Bestreben jedoch materiell, ideell oder sonst wie unterstützen, werden als Passivmitglieder oder Freunde und Gönner aufgenommen.
4.2.3 Gotte und Götti.
Für die Fahrzeuge und Gerätschaften kann eine Patenschaft übernommen werden.
Die Mindestdauer 3 Jahre. Die entsprechenden Beträge sind in einerseparaten Liste aufgeführt.
4.2.4 Ehrenmitglieder
Zum Ehrenmitglied kann, auf Antrag des Vorstandes von der GV ernannt werden, wer sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht hat.
Ehrenmitglieder besitzen das Stimm- und Wahlrecht im Verein.
4.3 Aufnahme.
Die Anmeldung in den Verein hat schriftlich mit einer Beitrittserklärung zu erfolgen. Über die Aufnahme oder Ablehnung entscheidet der Vorstand.
4.4 Rechte und Pflichten
Alle Mitgliedre sind angehalten den Zweck des Vereins nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen.
6.5 Stimmberechtigung
Die Aktiven- und Ehrenmitglieder sind an der Generalversammlung mit je einer Stimme stimmberechtigt.
Zofingen, 7.April 2012
FEUERWEHRVEREIN ZOFNGEN